- Allgemeines - Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen
sich auf das gesamte Angebot (Hardware, Software, Erbringung von
Dienstleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig davon, ob
sie gegenüber diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende
Vorschriften enthalten, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- Angebote - Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung verbindlich.
- Lieferzeit - Lieferverzug
Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart
ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für
die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim
Käufer übernommen. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung
gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um
die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von
uns nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung
unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für
den Fall, daß die außergewöhnlichen Umstände beim Unterlieferanten
eintreten.
- Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen
Vereinbarung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt,
vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, für jede Zahlungsaufforderung
eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Nimmt der Käufer die verkaufte
Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder
25 % der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen. Dem Kunden steht
kein Zurückbehaltungsrecht zu.
- Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder
dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson,
geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache,
wer die Transportkosten trägt.
- Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig
Monate, gerechnet ab Auslieferung, wenn keine zusätzliche Garantie
gewährt oder vereinbart wird.
Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der
reklamierte Mangel nach zweimaligem Versuch, wofür angemessene
Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden
konnte. Durch die Mangelbeseitigung treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff
hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Sollte die verkaufte Ware nicht fehlerhaft oder mit
einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir
das Recht, dem Käufer hierfür die Überprüfungs- und Frachtkosten
in Rechnung zu stellen. Bei der Lieferung von Software gelten
über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen
Bedingungen des Urhebers bzw. Herstellers.
- Ausfuhrgenehmigung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die
Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung
des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus
geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind
etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.
- Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns
sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit aus jedem Rechtsgrund,
insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung,
falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß, Unmöglichkeit ausgeschlossen. Diese gilt
nicht in den Fällen, in denen wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften
zwingend haften, insbesondere für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor, bis sämtliche Forderungen gegen den
Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten,
insbesondere bei Zahlungsverzug aus der laufenden Geschäftsbeziehung,
sind wir zur Zurücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen
Geschäftsgangs an Dritte zu veräußern. Der Kunde tritt für diesen
Fall bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder
gegen Dritte erwachsen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir
verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Er ist in diesem
Falle verpflichtet, den Schuldner von der Abtretung zu informieren.
- Datenschutz
Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig (Paragraph 26 BDSG)
- werden wir EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
- Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich
deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
- Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart.
- Schlußbestimmungen